Redaktionell verantwortlich:
Rechtsanwaltskanzlei
Wolfgang Becher
Kirchlinder Str. 22
44388 Dortmund
Tel.: +49 231 2268560
Fax: +49 231 2268567
E-mail: kanzlei@wolfgang-becher.de
Telefon: +49 231 2268560
Fax: +49 231 2268567
Mail: kanzlei@wolfgang-becher.de
Web: www.wolfgang-becher.de
USt-IdNr.: 314/5010/1499
Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002):
Wolfgang Becher ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Hamm für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
D 59063 Hamm
Tel: +49 2381 985000
Fax: +49 2381 985050
E-Mail: info@rak-hamm.de
Web: www.rak-hamm.de
Die Tätigkeiten der Anwälte die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de.
Als Rechtsanwalt bin ich aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
In Erfüllung dieser Berufspflicht und der seit dem 17.05.2010 geltenden Dienst-leistungs-Informationspflichten-Verordnung weise ich darauf hin, dass ich meine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000,- € bei der
LVM Versicherungs AG
Kolde-Ring 21
48126 Münster
abgeschlossen habe.
Haftungsausschluss:
Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Urheberrechtshinweise:
Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich.
Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.